Muttizettel / Erziehungsbeauftragung

für Disco Veranstaltungen in der Hütte Boxdorf.

Jetzt Herunterladen


Brauche ich einen Muttizettel?

Du bist ein Jugendlicher (unter 18 Jahre) oder Minderjähriger (unter 16 Jahre)?
Du möchtest länger als 24 Uhr oder überhaupt zu einer Veranstalltung bei uns kommen?

Dann benötigst du einen Muttizettel („Erziehungsbeauftragung“) nach aktuellem Jugendschutzgesetz!

Ausgehzeiten im Überblick

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zu einer Veranstaltung erscheinen.
Ab 16 Jahren dürfen Jugendlichen (ohne besondere Genehmigung) bis 24 Uhr bei der Varanstaltung bleiben und müssen diese dannach verlassen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit einem Erziehungsauftrag und in Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person jedoch auch länger als 24 Uhr bleiben.

Alter Uhrzeit Anmerkung
bis 15 in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dem Muttizettel und einem Erziehungsbeauftragten
ab 16 bis 24 Uhr ohne Muttizettel
ab 16 unbegrenzt mit dem Muttizettel und einem Erziehungsbeauftragten
ab 18 unbegrenzt ohne Einschränkungen

in 3 einfachen Schritten zur Party

  1. Herunterladen und 2x Ausdrucken
    Fülle die Formular-Felder bequem in der PDF aus und drucke den Partyzettel 2 mal aus – je eine Kopie für dich und den Veranstalter.
  2. Unterschriften & Ausweiskopie
    Die ausgefüllte Muttizettel-Vorlage von Eltern und Erziehungsbeauftragten unterschreiben lassen.
    Damit wir einen
    besseren Unterschriftenvergleich durchführen können, mach dir eine Ausweiskopie* deines unterschreibenden Erziehungsbeauftragten und klebe oder tackere diese auf den Muttizettel. Alternativ kannst du sie auch lose mit dir führen.
    * Zum 15.07.2017 wurde §20 des Personalausweisgesetzes geändert. Die Ausweiskopie muss eindeutig als KOPIE gekennzeichnet sein, d.h. entweder den schriftlichen Vermerk „Kopie“ enthalten oder schwarz/weiss kopiert sein. Für einen Unterschriftenvergleich sind nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Unterschrift des Elternteils notwendig. Der Rest kann einfach mit einem Permanentmarker o.ä. geschwärzt werden.
  3. Abgeben & Feiern
    Gemeinsam mit dem Erziehungsbeauftragten zur Einlasskontrolle gehen und eine Erziehungsbeauftragung abgeben, die zweite Kopie behälst du bei dir – Ausweise nicht vergessen!

Informationen für Eltern

Sie als Eltern haben generell eine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Aber die Jugendlichen wollen sicher nicht mit den “Alten” Party machen und können daher den Muttizettel für Parties und andere Veranstaltungen in Anspruch nehmen. Sie übertragen mit der Erziehungsbeauftragung Ihre Pflichten an eine andere Person, die Ihrer Meinung nach folgende Kriterien erfüllt:

  1. Sie wissen, dass er Erziehungsbeauftragte über 18 Jahre alt ist und kennen sie im Idealfall persönlich
  2. Der Erziehungsbeauftragte hat genug Verantwortungsbewusstsein und die erzieherische Fähigkeit, Ihr Kind zu betreuen und gerade im Umgang mit Alkohol und co. Grenzen aufzuzeigen
  3. Der Erziehungsbeauftragte bringt Ihr Kind von der Veranstaltung sicher wieder nach Hause

Füllen Sie den Muttizettel / Partyzettel gemeinsam mit Ihrem Sprößling aus und notieren Sie am Besten Ihre Rufnummer auf dem Vodruck, sodass der Betreiber Sie kontaktieren kann, wenn doch mal etwas passieren sollte.

Informationen für Erziehungsbeauftragte

Du übernimmst für den Zeitraum der Veranstaltung die Verantwortung für einen Minderjährigen. Dir sollte bewusst sein, dass dein Handeln auch negative Folgen haben kann. Bitte prüfe anhand der Checkliste für Erziehungsbeauftrage, ob du als Erziehungsbeauftragter in Frage kommst.

Checkliste

  1. Du bist mind. 18 Jahre alt.
  2. Du kennst die Person, die du Beaufsichtigen sollst. Für den unerhofften und unwahrscheinlichen Fall, dass doch mal etwas passieren sollte, ist es für alle Beteiligten am bessten, wenn du als Erziehungsbeauftragter die Details zur Person kennst (Krankenkasse, Anschrift, Telefonnummer Zuhause, …)
  3. Du trinkst nur so viel Alkohol, dass du um immer Herr der Lage bist, am bessten keinen.
  4. Du kannst dich gegenüber der Person durchsetzten und hast ihr gegenüber Autorität, um Grenzen – gerade im Umgang mit Alkohol – aufzuzeigen
  5. Du kannst die Person unbeschadet wieder nach Hause schaffen.

Übernehme am bessten nur Verantwortung für einen einzigen Jugendlichen. Hier gibt von gesetzeswegen her zwar kein Limit, aber das kann schnell nach hinten losgehen, wenn du für zuviele Personen unterschreibst und einer dann unfug treibt. Bedenke, dass du in der Zeit die Verantwortung für die Person(en) und ihr Handeln hast.

Hinweise zum Datenschutz

Für den Einlass zur Veranstaltung, werden ausschließlich die oben angegebenen personenbezogen Daten vom Veranstalter Boxdorfer Jugendverein „die Hütte“ e.V.

Diese Daten werden beim Einlass von autorisiertem Personal kontrolliert und danach im Archiv des Veranstalters für fünf Jahre hinterlegt und kann dort nur von berechtigten Personen und Stellen eingesehen werden. Eine weitere Datenerhebung erfolgt nicht.

Der/Die Vormundschaftsbeauftragte, der/die Erziehungsbeauftragte sowie einer dieser in Vertretung für das Kind (nachfolgend als Gast zusammengefasst) haben das Recht, diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und die erhobenen Daten bei Bedarf zu korrigieren oder löschen zu lassen.

Der Gast hat das Recht, dieser Einwilligung nicht zuzustimmen – da der Veranstalter zur Erfüllung des Jugendschutzes (§2 JuSchG Abs. 1) diese Daten jedoch erheben und prüfen muss, hat dies einen Ausschluss von der Veranstaltung zu folge.

Quelle: https://partyzettel.de/